Nutzungsordnung für die Beachvolley-Anlage Zizers
1 Nutzung
Der Beachvolleyballplatz ist eine Einrichtung des Beachvolley-Clubs Zizers.
Die Anlage ist von Montag bis Freitag zwischen 08 00 und 22 00 Uhr und am Wochenende von 09 00 – 22 00 Uhr geöffnet. Der Schulbetrieb darf nicht gestört werden und auf die Interessen der Anwohner ist Rücksicht zu nehmen.
Im Umgang mit dieser Einrichtung ist grösste Sorgfalt aufzubringen.
Die Anlage ist nach Gebrauch in einwandfreiem Zustand zu verlassen. Der Beachvolleyballplatz ist nur zu sachdienlichen Zwecken zu benutzen. Es ist verboten, sich auf der grünen Abdeck-Vorrichtung aufzuhalten. Die Anlage ist vor Schäden zu schützen. Die Anlage, d.h. auch das Gelände um das Spielfeld herum, muss in sauberem und falls erforderlich in gesäu-bertem Zustand hinterlassen werden. Rund um- und in der Anlage sind Glasflaschen und andere Glasbehälter verboten. Es ist auf ein scherbenfreies Spielfeld zu achten! Abfälle sind grundsätzlich mitzunehmen, nötigenfalls in den dafür vorgesehenen Müllbe-hältern zu entsorgen. Die Sauberkeit reduziert das Verletzungsrisiko!
Der Bereich rund um die Anlage ist als „freundliche Zone“ definiert, d.h. Suchtmittel wie Alkohol, Raucherware und andere Suchtmittel sind verboten.
Nach Spielende ist der Sandplatz mit den bereitgestellten Rechen (unter dem Container) auszugleichen und mit dem Abdeck-Netz so zuzudecken, dass keine Sandfläche mehr offenliegt (Hunde und Katzen nutzen auch die kleinste offene Sandfläche!).
Grundsätzlich dürfen die Plätze genutzt werden, wenn auf dem Benutzerplan keine Reservierungen vorgemerkt sind, oder die Mieter nicht erschienen sind.
Saisonmiete
Felder können gegen das Entrichten einer Pauschale (vgl. Gebührenübersicht) über eine Saison oder monateweise fix an einem bestimmten Wochentag, zu einem bestimmten Zeitpunkt gemietet werden. Die Mieten sind im Voraus zu leisten und werden mit Abschluss eines Vertrages fällig.
Beach-Karte
Es ist Ehrensache, dass mehrmalige Nutzer der Anlage eine Beach-Karte lösen, damit der Unterhalt gewährleistet werden kann. Diese jährlich gelöste Karte berechtigt zur Nutzung der Anlage während den nicht reservierten Zeiten. Jedoch kann mit dem Besitz einer Beach-Karte grundsätzlich nicht garantiert werden, dass ein Spielfeld jederzeit zur Verfügung steht.
Clubmitglieder
Clubmitglieder, die den jährlich zu entrichtenden Beitrag bezahlt haben, erhalten automatisch eine Beach-Karte. Sie dürfen die Beachvolleyball-Anlage gemäss diesem Reglement jederzeit gebrauchen, sofern die Anlage nicht schon belegt ist, was etwa bei der Durchführung von Turnieren oder insbesondere bei Vermietung an Dritte der Fall sein kann. Für Clubmitglieder sind spezielle Spielzeiten reserviert (vgl. Belegungsplan). Clubmitglieder werden zudem regelmässig über Aktuelles zu Trainings, Turnieren und anderen Anlässen
informiert.
Stundenweise Reservation
Sowohl Externe als auch Clubmitglieder haben die Möglichkeit, einzelne Felder an Wochentagen stundenweise zu reservieren. Zu den Hauptbetriebszeiten (18 bis 22 Uhr) sind diese Möglichkeiten eingeschränkt (vgl. Belegungsplan). Reservationen sind bei untenstehenden Vorstandsmitgliedern zu tätigen.
2 Ruhezeiten
Die in der Gemeinde geltenden Ruhezeiten sind zu beachten.
Dies ist von 22 00 bis 08 00 Uhr. Insbesondere sind störender Lärm durch Radio, TV, CD– Spieler etc. während dieser Zeiten zu vermeiden.
3 Fairness
Der Beachvolleyballplatz als Einrichtung des Beachvolley-Clubs Zizers dient zur
Förderung des gemeindlichen Miteinanders. In diesem Zusammenhang ist insbesondere für Fairness im Spiel, sowie für eine gerechte Spielbeteiligung verschiedener Gruppen und Personen zu sorgen. Ein ausgeglichenes Nutzungsverhältnis ist anzustreben.
Sport auf unserer Beachvolleyballanlage soll Gemeinschaft fördern, nicht reduzieren. Ein geregelter Spielablauf der spielenden Gruppe muss gewährleistet sein und darf nicht gestört werden. Der publizierte Belegungsplan ist verbindlich und einzuhalten.
4 Haftung
Unfallversicherung
Der Abschluss einer Unfallversicherung ist Sache der Anlagebenutzer. Im Falle eines Unfalls bei Kindern haften die Eltern.
Die Gemeinde und der Beachvolley- Club Zizers übernehmen keine Haftung!
5 Platzbenutzung durch die Schule der Gemeinde Zizers
Die Schule kann die Anlage während des Schulbetriebes kostenlos nutzen. Während den Pausen sind die Lehrer verantwortlich, dass die Anlage wie in Art. 1 beschrieben behandelt wird.
6 Weitere Bestimmungen
Anpassungen
Das Reglement kann durch den Vorstand des Beachvolley-Clubs Zizers und mit der Zustimmung des Gemeindevorstandes jederzeit angepasst werden.
Informationspflicht
Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass sich seine spielberechtigten Personen gemäss diesem Reglement verhalten.
Meldepflicht
Mängel oder verursachte Schäden sind unverzüglich dem Präsidenten des Beachvolley-Clubs Zizers zu melden.
Zizers, Juni 2006
Der Gemeindepräsident Der Präsident BVZ
Eugen Kobler Reto Brunner